Wer kennt es nicht.
Der lästige und zu hohe Baum an der Grenze, die zu hohe Thujenhecke, die zu buschigen Sträucher in Nachbars Garten.
Solche Gegebenheiten führen immer Wieder zu Reiberein zwischen Nachbarn.
Doch was sind die Rechte?
Unter gewissen Voraussetzungen hat man das Recht, überhängende Äste abzuschneiden bzw. Wurzeln auf dem eigenen Grund auszureißen.
Bei drohender Gefahr kann der Eigentümer des Baumes zur Hälfte der Kosten der Entfernung verpflichtet werden.
Weiters gibt es die Möglichkeit auf Beseitigung der störenden Bepflanzung.
Hierfür sind gewisse rechtliche Voraussetzungen zu prüfen, wie beispielsweise das ortsübliche Maß, die Schwere der Beeinträchtigung und die Zumutbarkeit.
Bevor eigenmächtige Maßnahmen gesetzt werden, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin kontaktiert werden, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Für den zwingenden Gang vor eine Schlichtungsstelle und in weiterer Folge für eine Klage, steht Ihnen unsere Kanzlei weiters kompetent zur Seite.