Abgaben- und Finanzstrafrecht

Wir beraten und vertreten Sie in Abgabenverfahren sowie in Finanzstrafverfahren vor den jeweiligen Behörden (Finanzamt, Amt für Betrugsbekämpfung, Zollamt Österreich) und Gerichten (Bundesfinanzgericht oder Strafgericht, Landesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof; Verfassungsgerichtshof). Vorsätzlich begangene Finanzstraftaten mit Ausnahme von Finanzordnungswidrigkeiten mit Hinterziehungsbeträgen von über EUR 100.000,00 bzw. EUR 50.000,00 bei Zollvergehen werden jedenfalls vor dem Gericht behandelt.

Unsere Beratung und Vertretung beinhaltet unter anderem die Vorbereitung auf Einvernahmen als Verdächtiger oder Beschuldigter, die Erstellung einer schriftlichen Stellungnahme zum Sachverhalt, Beschwerden gegen ergangene Abgabenbescheide und Straferkenntnisse sowie finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt an Landesverwaltungs- oder Bundesfinanzgericht, die Einbringung von Rechtsmitteln bei den Höchstgerichten (Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof) sowie Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz im Vorfeld eines potentiellen Finanzstrafverfahrens.

Rechtsanwalt und Geschäftsführer

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