Baurecht sowie Baubewilligungsverfahren, Raumordnungsrecht

Wir betreuen Sie als Bauwerber im Verfahren um die Erlangung einer Baubewilligung oder als Nachbar bzw. Betroffener in einem Baubewilligungsverfahren sowie in Straßenbauverfahren, um eine solche Bewilligung im Gegenzug zu verhindern. Auch werden wir für an Bauverfahren und Baubewilligungsansuchen beteiligte Personen tätig (Bauträger, Architekten, Bauunternehmen und weitere mit dem Bau befasste Gewerke und Handwerksunternehmen).

Da Baustellen fast immer mittlere bis gröbere Probleme mit sich bringen, ist eine zeitgerechte Beratung und Vertretung im Bereich des Baurechtes bzw. zur Erlangung/Verhinderung einer Baubewilligung stets sehr wichtig. Die wichtigsten Vertragsnormen sind nicht zuletzt die ÖNORM B 2110, weiters die OIB-Richtlinien (diese dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich und stammen vom Österreichischen Institut für Bautechnik) und sonstige einschlägige Ö-Normen (für Trockenbau, Lärmschutz usw.).

Im Baurecht gibt es eine Vielzahl an denkbaren Ansprüchen, die geltend gemacht oder abgewehrt werden können, wie insbesondere:

  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadenersatzansprüche
  • Fragen rund um Warnpflichtverletzungen (ob Mehrkosten zu tragen sind)
  • Werklohnansprüche der Werkunternehmen
  • Honoraransprüche von Architekten

Wir beraten und vertreten Sie auch in Verfahren zur Erlassung und Bekämpfung von Flächenwidmungsplänen, von Bebauungsplänen sowie in Bezug auf Raumordnungskonzepte. Hierbei zählen Bauwerber, Bauträger und Nachbarn zu unseren Mandanten. Generell handelt es sich beim Raumordnungsrecht um ein Rechtsgebiet, was in zahlreiche andere Rechtsgebiete hineinwirkt.

Unsere Leistungen für Sie sind insbesondere:

  • Beratung zu Raumordnungsfragen allgemeiner Natur
  • Beratung zur Erlassung und Bekämpfung von Flächenwidmungsplänen
  • Beratung zur Erlassung und Bekämpfung von Bebauungsplänen
  • Abschluss von privatrechtlichen Vereinbarungen mit Gemeinden – sogenannte Raumordnungsverträg

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