Erb- / Pflichtteilsrecht, private Vermögensnachfolge

Oftmals ist es eine sehr heikle familiäre und persönliche oder auch wirtschaftlich-unternehmerische Frage, wie die Vermögensnachfolge ausgeformt wird. Es kommt nicht selten zu jahrelangen Problemen bis zu Verfahren, bis die Vermögensnachfolge einvernehmlich oder streitig durch Gerichtsverfahren geklärt werden kann.

Wir betreuen Sie in Bezug auf eine oder Ihre letztwillige Verfügung (z. B. Testament oder Vermächtnis; Widerruf) und erstellen letztwillige Verfügungen für Sie, vertreten Ihre Interessen in Verlassenschaftsverfahren und Erbverfahren und beraten Sie in sonstigen Fragen rund um den Themenkomplex Erbrecht – insbesondere für nachfolgende Themen:

  • Testamentserrichtung oder -anpassung inkl. Widerruf eines Testamentes
  • Erbverzichte/Pflichtteilsverzichte im Vorfeld
  • Regelungen von Nacherbschaften/Ersatzerbschaften
  • Aufnahme von Bedingungen oder Befristungen und letztwillige Verfügungen
  • Pflegevermächtnis
  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren (inkl. Wahl der Art der Erbantrittserklärung, Erbteilungsklagen oder Erbteilungsübereinkommen) sowie nach der Einantwortung der Verlassenschaft in Erbverfahren gegen die Erben (Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen)
  • Fragen des Strafrechtes bei Straftaten gegen den Erblasser (Stichwort „Begehung im Familienkreis“ von Straftaten)

In Fragen des Erbrechtes sind Sie als Mandant oft sehr gut beraten, frühzeitig tätig zu werden und sich Rechtsrat zu holen, bevor Beweisschwierigkeiten auftreten oder aufgrund des Versterbens des Erblassers manche Schritte gar nicht mehr ergriffen werden können (Anpassung der letztwilligen Verfügung; Tätigwerden bei „Begehung im Familienkreis“ von Straftaten vor Ableben des Erblassers bzw. in gravierenden Fällen nach Ableben des Erblassers).

Gerade die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen zur korrekten Ausmittlung des Pflichtteiles (eruiert wird, welche Vermögensverschiebungen des Erblassers zu berücksichtigen sind) können mit großen Schwierigkeiten verbunden sein, bei welchen wir Ihnen behilflich sein wollen.

Rechtsanwalt und Geschäftsführer

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