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Erb- / Pflichtteilsrecht, Verlassenschaftsverfahren, private Vermögensnachfolge

Wir betreuen Sie in Bezug auf eine oder Ihre letztwillige Verfügung (z. B. Testament oder Vermächtnis; Widerruf) und erstellen letztwillige Verfügungen für Sie, vertreten Ihre Interessen in Verlassenschaftsverfahren und Verfahren rund um das Erbrecht samt Pflichtteils(ergänzungs)verfahren und beraten Sie in sonstigen Fragen rund um das Erben und Vererben – insbesondere zu nachfolgenden Themen:

  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren (inkl. Wahl der Art der Erbantrittserklärung, Erbteilungsklagen oder Erbteilungsübereinkommen) sowie
  • nach der Einantwortung der Verlassenschaft in Verfahren gegen den oder die Erben bzw. Erbin zur Geltendmachung von Pflichtteils(-ergänzungs)ansprüchen
  • Testamentserrichtung oder -anpassung inkl. Widerruf eines Testamentes
  • Erbverzichte/Pflichtteilsverzichte im Vorfeld

Gerade die Hinzu- und Anrechnung von lebzeitigen Schenkungen zur korrekten Ausmittlung des Pflichtteiles (eruiert wird, welche lebzeitigen Vermögensverschiebungen des Erblassers für die Ausmittlung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind) führen zu komplexen Sachverhalten, bei welchen rechtlicher Beistand unerlässlich ist.

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