Familienrecht sowie Lebensgemeinschaften

Das Familienrecht ist ein sehr weitgehender Bereich, welcher insbesondere die Rechtsthemen der Adoption, Feststellung der Vaterschaft, des Eherechts bzw. von Scheidungen, eingetragene Partnerschaften bzw. die Auflösung von solchen Partnerschaften, die Obsorge, das Kontaktrecht, Unterhaltsfragen bzw. gerichtliche Unterhaltsverfahren und den Gewaltschutz beinhalten.

Wir beantworten Ihre Rechtsfragen rund um das Familienrecht und vertreten Sie in Verfahren aller Art in diesem Zusammenhang.

Auch wenn die Familie häufig ein Grund zur Freude ist, kommt es regelmäßig vor, dass Sie als Mandant raschen Rechtsrat und unsere Vertretung benötigen, um Auseinandersetzungen überhaupt zu vermeiden und im Interesse eines Kindes sowie in Ihrem eigenen Interesse Auseinandersetzungen einer Lösung zuzuführen.

Bei Lebensgemeinschaften ist oftmals keinerlei gesetzliche Regelung (Aufteilung des Vermögens, gesetzliche Annahmen, Beweiserleichterungen usw.) parat, um wie im Eherecht/Ehegesetz oder dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz dafür zu sorgen, dass Fragen um Rechte und Pflichten in der Lebensgemeinschaft, Vermögensgebarung der Lebenspartner bzw. innerhalb der Lebensgemeinschaft und die Auflösung einer Lebensgemeinschaft eindeutig beantwortet werden können.

Auch gibt es keinerlei Regelungen zum Thema Unterhalt. Rechtlich betrachtet sind die Lebenspartner in einer Lebensgemeinschaft höchstgerichtlich als Fremde anzusehen. Dies verdeutlicht Ihren Handlungsbedarf als Lebenspartner, wenn gewichtige gemeinsame Entscheidungen oder Investitionen anstehen oder getätigt werden/wurden.

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