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Immaterialgüterrechte (gewerbliche Schutzrechte inkl. Lauterkeitsrecht bzw. UWG / Urheberrecht) / Handelsvertreterrecht

Ihr Unternehmen schafft Werte – wir schützen diese für Sie.

Ihre einzigartige Marke, Ihr einzigartiges Design oder Ihre geistige Schöpfung sind das Ergebnis harter Arbeit und von viel Aufwand – und zugleich ein entscheidender Wettbewerbsvorsprung. Diese Werte verdienen den bestmöglichen Rechtsschutz, um Nachahmung zu verhindern und Ihren Aufwand und Ihre Investitionen zu sichern.

Wir unterstützen Sie dabei mit umfassender Betreuung in den Bereichen

  • gewerbliche Schutzrechte wie Markenrechte, Designschutz (exkl. Patentrecht -> hier haben wir eine ständige Empfehlung für Sie bzw. Ihr Unternehmen)
  • Lauterkeitsrecht bzw. UWG (Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
  • Urheberrecht

Wir kennen die Herausforderungen Ihres Marktes und agieren als ausgelagerte Rechtsabteilung für Sie und Ihr Unternehmen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Markenanmeldungen (national & international) – wir übernehmen für Sie Recherche und Anmeldung Ihrer Marke in Österreich und weltweit
  • Schutzstrategien – wir entwickeln individuelle Konzepte, um Marken, Designs und technische Innovationen (exklusive Patente) langfristig gegen Nachahmung abzusichern
  • Verteidigung u. a. gegen Nachahmung – bei Verletzungen Ihrer Rechte reagieren wir konsequent mit Mitteln von Abmahnung bis zu gerichtlichen Schritten (Widerspruchsverfahren, Nichtigkeitsverfahren und Löschungsverfahren bei Marken und eine Reihe von Ansprüchen wie Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz oder Veröffentlichung bei unlauterem Wettbewerb)

Ihr Vorteil ist, dass sie mit unserer Kanzlei die Sicherheit gewinnen, dass Ihre Innovationskraft rechtlich abgesichert ist – so können Sie sich voll und ganz auf Ihr jeweiliges Kerngeschäft konzentrieren.

Des Weiteren betreuen wir Handelsvertreter:innen bzw. Unternehmen als Auftraggeber:innen – das Handelsvertreterrecht regelt die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters bzw. Sub-Handelsvertreters, seines Auftraggebers und weiterer Beteiligter in Bezug auf insbesondere die Vergütung, die Provision, Büchereinsicht oder den oftmals strittigen Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Handelsvertretervertrages. Strittig können auch Kündigungsfristen sein sowie die Aufteilung von Märkten und Gebieten innerhalb eines Bundeslandes oder ein Konkurrenzverbot für ähnliche Produkte während und nach Beendigung des Handelsvertretervertrages.

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