Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ob Mieter:in, Vermieter:in oder Wohnungseigentümer:in – Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht betreffen einen Großteil der Menschen in Österreich. Die Rechtsbereiche sind komplex und regeln oft hoch sensible Themen: es geht um Ihr Zuhause, beträchtliche finanzielle Werte und nicht zuletzt um Rechte und Pflichten im täglichen Zusammenleben.
Gerade deshalb ist es wichtig, bei miet- und wohnrechtlichen Fragen auf unsere Unterstützung zu setzen, die klar, modern und lösungsorientiert ist. Wir stehen Ihnen mit fundierter Erfahrung und Engagement zur Seite und beraten sowie vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen in allen Angelegenheiten des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Ein gut gestalteter Vertrag ist der Grundstein für ein störungsfreies Mietverhältnis. Wir übernehmen die Erstellung und Prüfung von Mietverträgen, Pachtverträgen und Nutzungsvereinbarungen – maßgeschneidert auf Ihre Situation. So stellen wir sicher, dass alle wichtigen Punkte klar geregelt sind, von Mietzins über Kündigungsfristen bis zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Gerade für die Vermieterseite können unzureichende Mietverträge teuer werden.
Wenn Mieter:innen trotz Kündigung oder dem Auslaufen des Mietverhältnisses nicht ausziehen oder erheblich gegen den Mietvertrag verstoßen, benötigen Vermieter:innen oft rasch juristische Hilfe – z. B. im Rahmen eines Räumungsverfahrens durch eine Räumungsklage. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht auf Rückgabe der Wohnung effizient durchzusetzen. Von der fristgerechten Kündigung über die Durchführung des Räumungsverfahrens bis hin zur Exekution durch Delogierung begleiten wir Sie bei jedem der notwendigen Schritte.
Die jährliche Betriebskostenabrechnung führt häufig zu Fragen und Streitigkeiten. Mieter:innen wundern sich mitunter über hohe Nebenkosten oder ungewohnte Posten – wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen sorgfältig auf Fehler oder unzulässige Kosten. Falls Positionen enthalten sind, die laut Mietrecht nicht umgelegt werden dürfen, oder Rechenfehler vorliegen, unterstützen wir Sie dabei, die Abrechnung anzufechten und zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Im Wohnungseigentumsrecht beraten wir Wohnungseigentümer:innen beispielsweise bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, bei Differenzen mit der Hausverwaltung oder wenn bauliche Veränderungen anstehen, die Zustimmung erfordern. Auch bei der Begründung von Wohnungseigentum (z. B. Aufteilung eines Hauses in Eigentumswohnungen) stehen wir Ihnen juristisch zur Seite.
Wir sorgen dafür, dass Sie in Ihren Miet- und Wohnrechtsangelegenheiten rechtlich bestens betreut sind und sich voll und ganz auf das Wohnen und Vermieten konzentrieren können.