Verwaltungsrecht / Verwaltungsstrafrecht
Unsere Tätigkeiten im Bereich des Verwaltungsrechts bzw. des Verwaltungsstrafrechtes (Teilgebiet des öffentlichen Rechts) betrifft Ihre Beratung und Vertretung vor Behörden, Bundes- und Landesverwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Fragen des Verwaltungsrechtes, wobei die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) auch von Zeit zu Zeit aufgrund von Verwaltungsagenden geboten ist (bei Argumentation, dass man durch das angefochtene Erkenntnis in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht/Grundrecht verletzt worden wäre und/oder wegen Anwendung insbesondere eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten (d.h. in seiner Rechtssphäre) verletzt worden wäre).
Typische Berührungen mit dem Verwaltungsrecht machen Sie als Mandanten abgesehen von Gewerberecht/Betriebsanlagen und dem Baurecht im Zusammenhang mit dem Führerschein, mit dem Verwaltungsstrafrecht für Verwaltungsübertretungen jeglicher Art, dem Vereinsrecht, dem Veranstaltungsrecht, dem Jagd- und Fischereirecht, dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz und ähnlichen Gesetzen, dem Wasserrecht, dem Naturschutz- oder Forstgesetz, dem Seilbahnrecht, dem Verkehrsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen/strategische Umweltprüfungen oder auch dem Abfallwirtschaftsgesetz.
Gerne betreuen wir Ihre Anliegen im Bereich des allgemeinen Verwaltungsrechtes/ Verwaltungsstrafrechtes.