Schadenersatzrecht / Gewährleistung / Versicherungsrecht

Oftmals werden im Alltag der Menschen und im täglichen Wirtschaftsleben entweder Verträge oder gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten, wenn z. B. mangelhaft geleistet wird (Sachmängel wie Materialqualität, Rechtsmängel wie das Bestehen von Rechten Dritter an der verkauften Sache) –> die sogenannte Gewährleistung.

Mängel können in verschiedenen Ausformungen bestehen – als offene Mängel, versteckte Mängel oder arglistig verschwiegene Mängel. Bei Mängeln in der Leistungserbringung gibt es für den Berechtigten aus Gewährleistungsansprüchen zunächst die primären Behelfe von Verbesserung des Leistungsgegenstandes oder deren Austausch. In manchen gravierenden Fällen bzw. in weiterer Folge bestehen die sekundären Gewährleistungsbehelfe Preisminderung oder Wandlung/Vertragsrückabwicklung, wenn der Vertrag in Teilen nicht bestehen bleiben kann bzw. ein nicht geringfügiger Mangel vorliegt.

Kommt ein Mangel innerhalb von 12 Monaten nach der Übergabe zutage, wird gesetzlich vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, was die Geltendmachung für den Berechtigten aus Gewährleistungsansprüchen erheblich erleichtert. Der Übergeber hat sodann zu beweisen, dass dieser Mangel noch nicht vorgelegen ist bzw. mit der Geltendmachung des Gewährleistungsberechtigten nicht vereinbar ist. Des Weiteren werden im Alltag der Menschen und im täglichen Wirtschaftsleben entweder Verträge oder gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten, was neben Gewährleistungsmängeln bzw. sonstigen Leistungsstörungen zu Schäden führt.

Wir informieren Sie, machen Ihre Schäden geltend oder wehren Schadenersatzansprüche für Sie ab. Häufige Ansprüche ergeben sich im Verkehr, im Freizeitsport (Skipiste, Skitourenrouten, Forstwege, Trails) und in sonstigen Lebensbereichen. Gerade Fragen der Verjährung, gemeinsamen oder spezielleren Haftung einzelner Beteiligter oder Regressansprüche gegenüber weiteren Haftenden und das Thema Schadensminderungsobliegenheit

Nicht selten stehen Ansprüche aus beiden Bereichen (Schadenersatz und Gewährleistung) nebeneinander zu. Auch müssen diese regelmäßig aufgrund von Versicherungsschutz des Schädigers/Vertragspartners auch gegenüber einer (Sach-)Versicherung geltend gemacht werden, was wir gerne für Sie, Ihre nächsten Angehörigen nach Ableben des Geschädigten oder für Ihr Unternehmen tun.

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