Strafrecht / Strafverteidigung / Strafverfahren

Wir vertreten Sie in Fragen des Strafrechtes umfassend.

Neben dem Strafgesetzbuch und der „eigentlichen Straftat“ bzw. dem Tatvorwurf betrifft dies zahlreiche allgemeine Themen wie die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, der Bewahrung Ihrer Rechte während eines Ermittlungsverfahrens (Sicherstellung, Hausdurchsuchung, Festnahme, Vertretung gegenüber der Kriminalpolizei etc.) sowie der Beendigung des Ermittlungsverfahrens (Einstellung des Verfahrens, Diversion und vorläufige sowie endgültige Einstellung des Verfahrens).

Weiters betreiben wir für Sie als Opfer/Geschädigte(n) durch Geltendmachung vom sogenannten Privatbeteiligtenanspruch (sogenannter Adhäsionsanspruch -> die Verurteilung des Angeklagten ist Grundlage für den Zuspruch als Privatbeteiligter) Ansprüche aus Schadenersatz und Schmerzengeld. Dies erfolgt im sogenannten Hauptverfahren bzw. in der Hauptverhandlung (diese/s wird durch Strafantrag oder rechtskräftige Anklageschrift eingeleitet).

Wir werden auch für Verbände im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) tätig.

Nach dem Hauptverfahren und der Verurteilung kann es sinnvoll sein, im Rahmen des Strafvollzuges rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen (elektronisch überwachter Hausarrest bzw. „Fußfessel“, Verlegung für den Vollzug in eine andere Justizvollzugsanstalt, Aufschub des Strafvollzuges sowie die frühzeitige, bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug).

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