Strafrecht / Strafverteidigung / Strafverfahren
Wir vertreten Sie im Bereich des Strafrechts umfassend.
Neben der „eigentlichen“ Straftat bzw. neben dem konkreten Tatvorwurf betrifft dies zahlreiche allgemeine Themen wie die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, der Bewahrung Ihrer Rechte während des Ermittlungsverfahrens (Sicherstellung, Hausdurchsuchung, Festnahme, Vertretung gegenüber der Kriminalpolizei etc.) inkl. der Untersuchungshaft sowie der Beendigung des Ermittlungsverfahrens (Einstellung des Verfahrens, Diversion und vorläufige sowie endgültige Einstellung des Verfahrens; sonst kommt es zu einem Strafantrag oder einer Anklageschrift).
Weiters betreiben wir für Sie als Opfer/Geschädigte durch Geltendmachung vom sogenannten Privatbeteiligtenanspruch (Adhäsionsanspruch -> die Verurteilung des Angeklagten ist notwendige Grundlage für den Zuspruch als Privatbeteiligte/r) Ansprüche aus Schadenersatz und Schmerzengeld. Dies erfolgt im sogenannten Hauptverfahren bzw. in der Hauptverhandlung (diese/s wird durch Strafantrag oder rechtskräftige Anklageschrift eingeleitet).
Wir werden auch für Verbände im Rahmen des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes (VbVG) tätig.
Nach dem Hauptverfahren und der Verurteilung kann es sinnvoll sein, im Rahmen des Strafvollzuges rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen (elektronisch überwachter Hausarrest bzw. „Fußfessel“, Verlegung für den Vollzug in eine andere Justizvollzugsanstalt, Aufschub des Strafvollzuges sowie die frühzeitige, bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug).
Bei Finanzstraftaten ist das Strafgericht zuständig, wenn die Tat vorsätzlich begangen wurde und der strafbestimmende Wertbetrag EUR 150.000,00 übersteigt oder z. B. ein grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug verfahrensgegenständlich ist.